DER BUND UND DIE LÄNDER FÖRDERN INVESTITIONEN FÜR LUFTREINIGER BIS 100%

Ob für Gastronomiebetriebe, Schulen, Kitas, Schaffende im Kulturbereich oder Freiberufler – um der Corona-Pandemie mit technischen Lösungen entgegenzuwirken, unterstützen der Bund und die Länder Investitionen DeRossi intelligente Luftdesinfektionsmaschine (mobil) mit Förderprogrammen.

Hier informieren wir Sie zum passenden Förderprogramm für virenfreie Raumluft. Wir geben stets den aktuellen Überblick der Förderprogramme des Bundes und der Länder, um Ihren Betrieb mithilfe technischer Raumluftreinigung einzudämmen. Kaufen Sie einen oder mehrere Hochleistungsluftreiniger von DeRossi und profitieren somit SOFORT von den Förderprogrammen für Ihren Bereich.

WICHTIG: Die Erfüllung der definierten Anforderungen gemäß der jeweiligen Förderrichtlinien an technische Daten und Eigenschaft der Geräte ist die Grundvoraussetzung für die Förderbewilligung.

Mit dem Kauf der DeRossi intelligente Luftdesinfektionsmaschine sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Geräte entsprechen in allen Punkten den Förderrichtlinien für Luftreiniger.

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Corona-Überbrückungshilfe III für kleine und mittelständische Unternehmen

Überbrückungshilfe 2021 – verbessert, erweitert und aufgestockt!

Durch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 13. Dezember wurde die Überbrückungshilfe III verbessert, der monatliche Maximalbetrag für alle Unternehmen auf 200.000 Euro pro Monat und für direkt oder indirekt von staatlichen Schließungen betroffene Unternehmen deutlich auf 500.000 Euro pro Monat erhöht, die Laufzeit des Programms für viele betroffene Unternehmen bis Ende Juni 2021 verlängert sowie den Kreis der Antragsberechtigten ausgedehnt.

 

Die Überbrückungshilfe III erstattet Kosten in Höhe von:

Je nach Höhe des Umsatzrückganges werden bis zu 100 % gefördert.

  • 100 % Fördersatz bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
  • 60 % Fördersatz bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
  • 40 % Fördersatz bei Umsatzeinbruch zwischen 30 % und unter 50 %

 

Was wird erstattet:

Hier der Auszug aus dem klar hervorgeht, dass Luftreiniger im Bereich der Hygienemaßnahmen komplett abgedeckt sind

  • bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro
  • Finanzierungskosten
  • mobile Luftreiniger ohne Begrenzung der Investitionssumme
  • Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent

Ihr Steuerberater kann Sie individuell zu den Förderungsmöglichkeiten beraten. 

 

Quelle: FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Stand: 1. März 2021, Punkt 2.4 / Unterpunkt 16 “Ausgaben für Hygiene”

 

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NEUSTART KULTUR – Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich

NEUSTART KULTUR – Förderprogramm bis Oktober verlängert!

Mit dem Programm NEUSTART KULTUR hat die Staatsministerin für Kultur und Medien ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen verschiedener Kultursparten.

Mit insgesamt 250 Millionen Euro fördert die Bundesregierung Investitionen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.

Dazu gehören:

  • Museen
  • Musikclubs
  • Literaturhäuser
  • Theater
  • Festivals
  • soziokulturelle Zentren und Kinos

Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Die Mittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden.

Gute Nachrichten angesichts sich erneut verschärfender Corona-Maßnahmen: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags räumt für die Abwicklung der Förderprogramme mehr Zeit ein. Die Einreichungsfrist für Förderanträge wurde bis zum 30. April 2021 (bisher: 31. Januar) und die Frist für die Durchführung der geförderten Maßnahme bis zum 31. Oktober 2021 (bisher: 30. Juni) verlängert.

 

Aktualisierung: Corona Überbrückungshilfe III PLUS

 

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche).

 

Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat bzw. Insgesamt bis zu 600.000 Euro).

 

HINWEISE: Die Überbrückungshilfe III Plus kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Antragstellende, deren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus bewilligt oder teilbewilligt wurde, können für die Monate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag stellen. Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte die Kontoverbindung berichtigen. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. Dezember 2021.

 

Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html

 

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie bei unserem „Berater-Team Luftreinigung“:

Telefon: 02824 9990036

Mobil: 017638674659
Mail: sales@derossitech.com

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